Kompetenzen
1. Gesamtes Erbrecht samt komplementärer Rechtsgebiete wie insbesondere Schenkungsrecht samt Bezügen zum Familienrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht:
- Pflichtteil durchsetzen und abwehren, außergerichtlich und gerichtlich
- Ansprüche aus missbräuchlichen Schenkungen durchsetzen und abwehren, außergerichtlich und gerichtlich
- Erbengemeinschaft: laufende Verwaltung und Beendigung
- Testamentsvollstreckung
- Vermächtnis
- Testamentsgestaltung "Normalfall" wie auch "Spezialfall", etwa Behindertentestament, Bedürftigentestament, Geschiedenentestament
- Testamentsauslegung
- Vermögensnachfolge
- Unternehmensnachfolge
- Familiengesellschaften
- Stiftung
- Erbenhaftung; Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten
- Erbausschlagungen
- Erbscheinsverfahren
- General- und Vorsorgevollmacht; Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
2. Gesamtes Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht:
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
- Feststellungserklärungen des Bedarfswerts
- Erbvergleiche/Auslegungsverträge